Live-Übertragungen im Zuge des ESC 2026TM
im Zeitraum vom 12. bis 16. Mai 2026 in Wien
Der Veranstalterverband Österreich (VVAT) hat mit der AKM und dem ORF erfolgreich vereinbart, dass Public Viewings für nicht-gewerbliche Veranstaltungen im Rahmen der Berichterstattung des EUROVISION SONG CONTEST 2026TM (ESC 2026TM) bis zu einer Bildschirmdiagonale von 3m frei sind.
ORF und EUROVISION SONG CONTEST 2026TM
Das Signalrecht wie auch die Ausstrahlungsrechte der TV-Übertragungen des diesjährigen EUROVISION SONG CONTEST AUSTRIA 2026TM liegen beim ORF.
Freistellung für bestimmte öffentliche Vorführungen
Mit dem ORF konnte erfolgreich vereinbart werden, dass die zeitgleiche öffentliche Wiedergabe (Public Viewing) der Berichterstattung im Rahmen des EUROVISION Song Contest 2026TM bis zu einer Bildschirmdiagonale von 3m frei von Lizenzgebühren und Meldepflicht sind, wenn es sich um keine kommerzielle Veranstaltung (= kein Eintritt, kein Sponsoring) handelt.
Damit können Sie ihren Gästen und Kunden den TV-Event ohne zusätzliche Kosten und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand bieten.
Kostenpflichtige Branding-Variante – Ihr ESC Public Viewing Paket
Sollten Sie planen, Ihren Gästen den EUROVISION Song Contest 2026TM im besonderen Ambiente zu präsentieren, bietet der ORF ein maßgeschneidertes kostenpflichtiges Branding-Paket verbunden mit entsprechenden Ausstrahlungsrechten an. Für den ORF steht im Vordergrund, dass der ESC überall, wo er groß ausgestrahlt wird, sichtbar wird.
Anmeldung des Public Viewings bis 31.03.2026 unter .
Mit den kostenpflichtigen Branding-Paket erwerben Sie:
- Bezeichnung „Offizielles Public Viewing des Eurovision Song Contest“.
- Offizielle ESC-Sendelizenz des ORF: GRATIS! – Ausstrahlungsrechte aller Live Shows auf ORF 1 und diverser ESC-bezogener Sendungen des ORF-Programms.
- Offizielles ESC Branding – Bestellung von ESC Branding Material im Wert von mind. 250 Euro (exkl. MWSt.) auf eigene Kosten* (Voraussichtlich ab April bestellbar.).
- Listung der Veranstaltung auf event.wien.info und in der offiziellen ESC Host City App ivie – gilt nur für Veranstaltungen in Wien und nach redaktioneller Freigabe.
- Ankündigung des Public Viewings über die offiziellen ESC-Kanäle (ORF-Infos folgen).
- Zugriff auf ein Digital-Asset-Paket für Public Viewing Partner inklusive Video-Begrüßung durch die ESC-Moderator:innen.
- Regionale Sponsoren nach Absprache mit ESC Team möglich.
Wichtig: Freier Zutritt für alle – KEIN Ticketverkauf!
Achtung: Eine Bewerbung als offizielles Public Viewing ist nur mit Branding-Paket und in Kooperation mit dem ORF möglich!
Bitte beachten Sie die Anmeldebedingungen bzw. Lizenzverpflichtungen sowie das Ende der Anmeldefrist mit 31.03.2026!
*Auswahl an ESC-Branding- & Werbematerialien inkl. Druckdaten vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt.
Rahmenbedingungen des ESC Public Viewing Paket
- Abschluss Lizenz- und Nutzungsvereinbarung bei der Anmeldung des Public Viewings.
- Es ist das für Public Viewings zur Verfügung gestellte ORF-Signal zu verwenden.
- Gegebenenfalls erforderliche behördliche Anmeldungen sind vom Veranstalter eigenständig fristgerecht einzuholen und durchzuführen. Sämtliche geltende Rechtsnormen sowie behördliche Vorgaben und Auflagen sind zu erfüllen. Die gängigen Sicherheitsstandards für Veranstaltungen sind einzuhalten und entsprechende Maßnahmen zu treffen, um die Veranstaltungssicherheit jederzeit bestmöglich sicherzustellen.
- Die von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte, insbesondere jene an der verwendeten Musik, sind selbst und auf eigene Kosten zu klären (AKM).
- Sämtliche Grafiken und Assets mit Einbindung des ESC-Logos müssen vom Lizenzgeber vorab freigegeben werden.
- Die werblich-kommerzielle Nutzung des ESC-Logos ist nicht zulässig.
- Allfällige Sponsoren bzw. Partner für die gegenständlichen Public Viewing Veranstaltungen sind dem ORF unter im Vorhinein bekannt zu geben und unter Umständen (zB im Falle von Unvereinbarkeit mit dem im ORF Branding enthaltenen internationalen und nationalen Sponsoren des ESC) nicht zulässig.
- Die Durchführung eines nicht-kommerziellen Public Viewings zum ESC ohne Partnerschaft mit dem ORF ist prinzipiell möglich, die Nutzung des offiziellen Logos und Benennung als offizielles ESC Public Viewing ist aber untersagt.
Für Rückfragen rund ums Thema Public Viewing ESC 2026 steht Ihnen Herr Philippe Lapierre unter gerne zur Verfügung.
AKM und EUROVISION SONG CONTEST 2026TM
Der Veranstalterverband Österreich und die AKM haben erfolgreich die Rahmenbedingungen für zeitgleiche öffentliche Übertragungen im Rahmen des EUROVISION SONG CONTEST AUSTRIA 2026TM verhandelt und eine Freistellung für nicht-kommerzielle Public Viewing-Events bis 3m Bildschirmdiagonale vereinbart.
Freistellung für bestimmte Public Viewings und Lizenzgebühren AKM
Die AKM ist damit einverstanden, dass Public Viewing-Events im Rahmen des EUROVISION SONG CONTEST AUSTRIA 2026TM bis zu 3m Bildschirmdiagonale in allen Mitgliedsbetrieben der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft (z.B. Gastronomiebetriebe und dazugehörige Gastgärten) und des Veranstalterverbandes Österreich (VVAT) für nicht-kommerzielle Veranstaltungen frei sind.
Diese Freistellung gilt auch für alle übrigen Branchen (Handel, Gewerbe, etc.) sofern der jeweilige Betrieb einen aktuellen AKM-Vertrag hat und Mitglied des VVAT ist.
Damit können die Gäste den TV-Event ohne zusätzliche Kosten und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand live sehen.
Ganz genau bedeutet „frei“
Für zeitgleiche Übertragungen des EUROVISION SONG CONTEST AUSTRIA 2026TM via TV bis zu einer Bildschirmdiagonale von 3m, ist keine Meldung an die AKM notwendig und kein Lizenzentgelt an die AKM zu zahlen.
Dabei sind folgende Voraussetzungen unbedingt einzuhalten:
- Übertragungen in Gastronomiebetrieben oder dazugehörigen Gastgärten
- keine kommerzielle Veranstaltung (z.B. ohne Eintritt, ohne Sponsoren)
- nur zeitgleiche Übertragung des EUROVISION SONG CONTEST AUSTRIA 2026TM
- gilt nur für TV-Übertragung des EUROVISION SONG CONTEST AUSTRIA 2026TM
Achtung: Werden im Rahmen der Veranstaltung Gäste zusätzlich z.B. mit Band (Live Musik) oder Hintergrundmusik unterhalten, ist diese öffentliche Aufführung von Musik nicht AKM frei.
Hinweis: Für begleitende Hintergrundmusik haben die Betriebe ohnedies meist einen entsprechenden AKM-Jahresvertrag. Gibt es für Livemusik oder Hintergrundmusik allerdings keinen AKM-Vertrag, so ist eine Meldung bei der AKM notwendig und für diese öffentliche Aufführung von Musik, ein Entgelt an die AKM zu zahlen.
weitere Infos
ORF
https://songcontest.orf.at/ bzw. https://tv.orf.at/esc26
AKM
Trotz sorgfältiger Bearbeitung, keine Gewähr!