Live-Übertragungen im Zuge der Olympischen Spiele 2026TM
im Zeitraum vom 6. bis 22. Februar 2026 in Mailand und Cortina d’Ampezzo
Der Veranstalterverband Österreich (VVAT) hat mit der AKM erfolgreich vereinbart:
Mitglieder des Veranstalterverbandes Österreich und Mitgliedsbetriebe der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKO, die Live-Übertragungen im Zuge der Olympiade 2026 im Zeitraum vom 06.02.2026 bis 22.02.2026 in ihren Betrieben vorführen, müssen keine Aufführungslizenz bei der AKM erwerben, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden:
- Es darf kein Eintritt bzw. Entgelt von den Gästen, die sich die Olympiade in den Betrieben anschauen, eingehoben werden.
- Die Aufführung darf nur mit handelsüblichen TV Geräten, oder handelsüblichen Projektoren mit Leinwand (bis zu einer Projektionsfläche von maximal 1,3 m Breite) vorgenommen werden.
- Eine zeitversetzte Vorführung von Aufzeichnungen ist nicht erlaubt.
- Die Aufführung bzw. Übertragung der Olympischen Spiele in den Betrieben darf grundsätzlich nicht beworben Ausnahmsweise ist eine Werbung nur im untergeordneten Umfang für Stammkunden des Betriebes möglich, wenn z.B. eine Ankündigungstafel vor dem Betrieb darauf hinweist, dass im Betrieb die Olympiade übertragen wird. Das offizielle Logo der Olympiade 2026 darf bei Werbung und somit auch bei Ankündigungstafeln nicht verwendet werden.
- Keinesfalls darf Werbung unter Anführung von Sponsoren (Getränkefirmen etc.) stattfinden oder mit Sponsoren kooperiert werden. Dies deshalb, da aufgrund der Verträge die Werberechte von einzelnen Sponsoren exklusiv gekauft wurden.
- Betriebe, die nur als Anlass der Übertragung der Olympiade ein TV-Gerät aufstellen, um mit diesem die Olympischen Spiele öffentlich zu übertragen, müssen dafür ausnahmsweise keinen AKM-Vertrag abschließen.
- Bestehende Dauerverträge mit der AKM (d.h. Betriebe, die bereits über einen AKM-Fernsehvertrag verfügen) bleiben davon unberührt.