Kollektivvertrag – Musiker

Der Kollektivvertrag für Musiker in Konzertlokal-, Musik- und Tanzbetrieben wird gemeinsam mit dem Veranstalterverband Österreich (VVAT) und der Gewerkschaft „younion – die Daseinsgewerkschaft“ abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Arbeitsbedingungen und Mindestgehälter für Musiker, die in den dem VVAT angehörigen Betrieben beschäftigt sind. 

Kollektivvertragsverhandlungen 2026

Für 2026 wurde mit der Gewerkschaft younion − Sektion Musiker eine Anhebung der kollektivvertraglichen Gehälter um 3,30 %, gültig ab 1. Mai 2026 vereinbart.