KI-Musik und sonstige AKM-freie Musik im Betrieb

AKM/Austromechana warnen in einem Beitrag vom August 2025 vor der ungeprüften Nutzung von KI-Musik in Geschäften. Nicht jede KI-Musik sei „automatisch lizenzfrei“, weshalb man sich nicht auf Anbieter-Aussagen verlassen könne. Wie können Sie sich als Gastronom, Hotelier oder Händler bei der Nutzung von KI-Musik absichern?

1. KI-Musik in Gastronomie und Handel

Der Einsatz von Musik zur Untermalung des Einkaufs- oder Konsumerlebnisses in Handel und Gastronomie ist zu einem festen Bestandteil heutiger Marketingkonzepte geworden. Mit dem Aufkommen generativer KI-Systeme, haben sich neue Möglichkeiten für das Zuschneiden des Musikportfolios auf den konkreten Handels- oder Gastronomiebetrieb ergeben. Der Rückgriff auf KI-Musik verspricht daher interessante Möglichkeiten – parallel zu den erhofften zeitlichen und finanziellen Einsparungen beim Rechteerwerb.

Zugang zu KI-Musik:

2. Was bedeutet „AKM-frei“?

Für die Musiknutzungen in Ihrem Betrieb, zu denen neben der Verwendung in der multimedialen Werbung[1] auch die Wiedergabe vor Ort gehört, brauchen Sie normalerweise eine kostenpflichtige Lizenz der AKM, die die Rechteinhaber vertritt.

„AKM-frei“ ist Musik in den folgenden Fällen:

  1. Die Rechteinhaber sind keine Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft und lizenzieren selbst (Direct Licensing)
  2. Es liegt kein urheberrechtlich geschütztes Werk (mehr) vor – z.B. bei KI-Musik, ohne kreative menschliche Intervention.

3. Ist KI-Musik immer AKM-frei?

Grundsätzlich ist KI-Musik AKM-frei, weil es keinen menschlichen Schöpfer gibt, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sein könnte und weil rein maschinengenerierte Werke nicht urheberrechtlich geschützt sind. In folgenden Fällen kann das anders sein:

  1. Die Musik ist nicht rein „maschinengeneriert“, sondern ein Mensch hat die KI als Werkzeug benutzt und selbst kreativ in den Schaffensprozess „eingegriffen“. In einem solchen Fall kann das Werk urheberrechtlich geschützt sein. Ist der Schöpfer Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, wären die Rechte am Werk über die AKM zu erwerben.
  2. Die Musik ist ein „Plagiat“ und verletzt damit Rechte an Werken im Repertoire der AKM.

Alleine die Tatsache, dass beim Training der KI-Modelle Musik aus dem Repertoire der AKM verwendet worden sein könnte, macht KI-Musik entgegen der Andeutung der AKM noch nicht lizenzpflichtig.

4. Beweislast für die AKM-Freiheit von Musik – die „AKM-Vermutung“

Aufgrund der sog. AKM-Vermutung in § 25 VerGesG 2016 muss nicht die AKM beweisen, dass öffentlich wiedergegebene Unterhaltungsmusik in ihr Repertoire fällt, sondern der Nutzer muss beweisen, dass es sich um AKM-freie Musik handelt. Der Nutzer muss im Streitfall also nachweisen, dass die Musik von Menschen geschaffen wurde, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind und/oder dass es sich um rein KI-generierte Musik handelt. Dafür wird man idR auf Informationen seitens der Anbieter angewiesen sein.

5. Was Sie tun sollten: Praktische Handlungsempfehlungen

Mit guter Dokumentation und klaren Vereinbarungen mit den Anbietern von KI-Musik können Sie Risiken minimieren:

Vor/Bei der Nutzung:

Dokumentieren Sie genau: Welche Musikstücke verwenden Sie? Von welchem Anbieter stammen sie?

Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen: Wie ist die Verantwortung bei Haftungsfällen geregelt (z.B. bei Verletzungen der Urheberrechte an Drittwerken)?

Verhandeln Sie (wenn möglich): Vereinbaren Sie eine umfassende Schad- und Klagloshaltung mit dem Anbieter

Im Abmahnungsfall:

Kontaktieren Sie sofort Ihren Anbieter: Fordern Sie Unterstützung beim Gegenbeweis zur Widerlegung der AKM-Vermutung

Fazit: Echte KI-Musik ist grundsätzlich AKM-frei. Probleme bereit primär die Beweislastverteilung, weil der Nutzer im Streitfall nachweisen muss, dass die verwendete Musik nicht zum Repertoire der AKM gehört. Letztendlich bleiben gewisse Unsicherheiten und Risiken, die durch Dokumentation und entsprechende Gestaltung der Verträge mit den Anbietern reduziert werden können.

[1] Siehe dazu auch unsere Infos zu Copyright & Social Media.