
Informationen
Infos - Infos - Infos
Hier finden sie alle wichtigen Informationen zur öffentlichen Aufführung von Musik, Film und Co..
In dieser Rubrik finden Sie die wichtigsten Informationen zu:
- MUSIK- und FILMNUTZUNG
- URHEBERRECHT
- VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

Öffentliche Aufführung von Musik
Bei jeder Veranstaltung auf der öffentlich urheberrechtlich geschützte Musik wiedergegeben wird ist es notwendig diese bei der AKM anzumelden und ein Entgelt zu bezahlen. Dabei wird zwischen Einzel- und Dauerveranstaltungen unterschieden.
Mehr erfahren

Film & TV
Hier finden Sie das Wichtigste rund um die öffentliche Nutzung von Film & TV in Hotel, Gastronomie und Handel.
Mehr erfahren

Urheberrecht
Unter Urheberrecht versteht man die den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten zustehenden Rechte an ihren Werken bzw. Leistungen. Zentral sind dabei die Verwertungsrechte. Diese geben ihnen das Recht, ihre Werke bzw. Leistungen wirtschaftlich zu nutzen, dh angemessene Bezahlung für die Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung ihrer Werke bzw. Leistungen. Kollektiv werden diese Rechte durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.
Mehr erfahren

Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften nehmen treuhändig ihnen von Urhebern übertragene Rechte an geschaffenen Werke gegenüber den Rechtenutzern wahr.
Mehr erfahren

One-Stop-Shop
Mit Erteilung der Aufführungsgenehmigung durch eine einzige Stelle – die AKM – erhält der Musiknutzer die für seinen konkreten Musikeinsatz erforderliche Rechtssicherheit.
Mehr erfahren