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Informationen

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Hier finden sie alle wichtigen Informationen zur öffentlichen Aufführung von Musik, Film und Co..

In dieser Rubrik finden Sie die wichtigsten Informationen zu:

  • MUSIK- und FILMNUTZUNG
  • URHEBERRECHT
  • VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
Crowd partying at a music gig

Öffentliche Aufführung von Musik

Bei jeder Veranstaltung auf der öffentlich urheberrechtlich geschützte Musik wiedergegeben wird ist es notwendig diese bei der AKM anzumelden und ein Entgelt zu bezahlen. Dabei wird zwischen Einzel- und Dauerveranstaltungen unterschieden.
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Movie theater during the screening of an animated movie.

Film & TV

Hier finden Sie das Wichtigste rund um die öffentliche Nutzung von Film & TV in Hotel, Gastronomie und Handel.
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Senior hispanic music producer working on a mixing soundboard while in his studio

Urheberrecht

Unter Urheberrecht versteht man die den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten zustehenden Rechte an ihren Werken bzw. Leistungen. Zentral sind dabei die Verwertungsrechte. Diese geben ihnen das Recht, ihre Werke bzw. Leistungen wirtschaftlich zu nutzen, dh angemessene Bezahlung für die Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung ihrer Werke bzw. Leistungen. Kollektiv werden diese Rechte durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.
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Mallet of justice!

Verwertungs­gesellschaften

Verwertungsgesellschaften nehmen treuhändig ihnen von Urhebern übertragene Rechte an geschaffenen Werke gegenüber den Rechtenutzern wahr.
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Modern Music Recording Studio Equipment: Computer Screen Showing User Interface of DAW Digital Audio Workstation Software with Track Song Playing. Sound and Music Recording and Editing Application

One-Stop-Shop

Mit Erteilung der Aufführungsgenehmigung durch eine einzige Stelle – die AKM – erhält der Musiknutzer die für seinen konkreten Musikeinsatz erforderliche Rechtssicherheit.
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