In dieser Rubrik finden Sie die wichtigsten Informationen zu:

 

Urheberrecht

Unter Urheberrecht versteht man die den Urhebern nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zustehenden vermögens- und persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse an ihren Werken. Im weiteren Sinn werden darunter auch die den Leistungsschutzberechtigten nach dem UrhG zustehenden Rechte verstanden.

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AKM

Die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger nimmt treuhändig die Aufführungs-, Zurverfügungstellungs- und Senderechte sowie damit in Zusammenhang stehende Vergütungsansprüche der musikalischen Urheber (Komponisten und Textdichter) und der Musikverlage wahr.

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Die Kopie und das Copyright (mp3)

Die legale Quelle ist bei der öffentlichen Aufführung von Musik im Betrieb Voraussetzung. Übertragung, Erwerb und Kopieren von Musik elektronisch gespeicherter Musik (mp3 Files) werden immer beliebter. Die Kapazitäten der Speichermedien (Festplatten, Chips, USB-Sticks, …) werden immer größer, die Geräte immer kleiner. Gerade für Musikbetriebe bietet die digitale Technik viele Vorteile. Den unterschiedlichen Musikwünschen der Gäste sind kaum Grenzen gesetzt und eigene maßgeschneiderte Unterhaltungsprogramme schnell erstellt.

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Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Urhebern bzw. Leistungsschutzberechtigten zur kollektiven und damit effektiven Durchsetzung der diesen gemäß dem UrhG zustehenden Ansprüche auf angemessenes Entgelt für die Nutzung ihrer Werke bzw. Leistungen. Verwertungsgesellschaften bzw. UVE nehmen treuhändig Urheber-  und Leistungsschutzrechte wahr. Sie erteilen den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke bzw. Leistungen gegen entsprechendes Entgelt die erforderlichen Nutzungsbewilligungen.

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