Benötigt man für die Vorführung eins Filmes eine Nutzungsbewilligung von der AKM?

Ja. Für die Musik, die in dem Film vorkommt (Filmmusik), den Sie vorführen, brauchen Sie eine Aufführungsbewilligung von der AKM. Achtung: Die Aufführungsbewilligung der AKM umfasst nur die Filmmusik!

Alle anderen Rechte sind gesondert zu erwerben.

Wenden Sie sich an die Verwertungsgesellschaft RAW oder an den Filmproduzenten.