Wieso muss ich auch Lizenzentgelte zahlen, wenn ich doch bereits die ORF-Gebühren (GIS) bezahlt habe?

Achtung: Die von der GIS eingehobenen Rundfunkgebühren haben mit den Aufführungsentgelten an die AKM nichts zu tun!

Die öffentliche Wiedergabe von Rundfunksendungen (Radio- und Fernseh­sendungen) stellt gem. §18 Abs 3 UrhG eine öffentliche Aufführung dar und ist mit der GIS-Gebühr nicht abgegolten!

Die GIS-Gebühren sind ein Entgelt, das ein jeder Rundfunkteilnehmer gem. dem Rundfunkgebührengesetz an die GIS zu zahlen hat. Entscheidend für die Meldepflicht bei der GIS ist, dass die Geräte einen Rundfunkkonsum ermöglichen („Betriebsbereitschaft“) und nicht, ob und wie sie genutzt werden.

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie unter www.gis.at oder unter der Service-Hotline: 0810 00 10 80.