Was ist geschützte Musik?

Als „geschützte Musik“ sind alle auf dieser Welt komponierten und getexteten Musikstücke zu sehen, solange der Urheber lebt und darüber hinaus noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. des letztlebenden Urhebers, wenn an dem Werk mehrere Urheber beteiligt sind. Selbst nach Ablauf dieser Schutzfrist können noch jüngere Berarbeitungen des Werks geschützt sein.