RAW - "Hotel-TV"
Die Wiedergabe von TV- und Radio-Sendungen in Hotelzimmern ist eine „öffentliche Aufführung“ im Sinne des Urheberrechts und daher lizenzpflichtig. Der Hotelier hat für die öffentliche Wiedergabe dieser Sendungen die Urheber- und Leistungsschutzrechte zu erwerben und dafür ein Lizenzentgelt zu zahlen.
Ende Oktober 2018 konnte sich der Veranstalterverband Österreich (VVAT) mit der RAW (Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH) auf einen Tarif für die Nutzung der Rechte der Filmproduzenten im Rahmen von Hotelzimmer-Fernsehen („Hotel-TV“) einigen und Ende November 2018 einen Rahmenvertrag schließen.
Ab Mitte Jänner 2019 kommt es durch die AKM – diese hat das Inkassomandat zur Einhebung der RAW-Lizenzentgelte – zur Umsetzung der Lizenzierung der Rechte der RAW im Bereich Hotel-TV.
Alle Informationen rund ums Thema finden Sie in unserer Informationsunterlage.